Wahlpflichtgegenstände - allgemeine Informationen

Wahlpflichtgegenstände sind Pflichtgegenstände, die von den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Interessen und Neigungen für die 6. sowie 7. Klasse und im Hinblick auf die abzulegende Reifeprüfung gewählt werden. Dementsprechend ist Folgendes zu beachten: Wahlpflichtgegenstände müssen regelmäßig besucht werden. Ist es nicht möglich, die Leistung auf Grund von häufigen Fehlstunden zu beurteilen, muss im Herbst eine Nachtragsprüfung abgelegt werden. Es ist möglich, ein Wahlpflichtgegenstand negativ abzuschließen, was eventuell eine Wiederholungsprüfung zur Folge hat. Für Wahlpflichtgegenstände gilt ein eigener Lehrplan. Wahlpflichtgegenstände sind immer 2-stündig und werden als Doppelstunden gehalten. Mit der Ausnahme von „Darstellender Geometrie“ gibt es keine Schularbeiten im Wahlpflichtgegenstand.

Wichtige Fragen

Wie viele Stunden müssen belegt werden?

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Wahlpflichtgegenstände im Ausmaß von folgender Gesamtstundenanzahl (insgesamt von der 6. bis zur 8. Klasse) zu wählen und zu besuchen: Gymnasium (G) und Realgymnasium (RG): vier Wochenstunden

Wann kommt ein Wahlpflichtgegenstand zustande?

Über das Zustandekommen der Wahlpflichtgegenstände entscheidet die Anzahl der Nennungen bei der Vorerhebung.

Ausnahme: Der Wahlpflichtgegenstand „Darstellende Geometrie“ wird bereits ab 5 Schülerinnen und Schüler geführt, da es im Realgymnasium anstelle eines Pflichtgegenstandes als Wahlpflichtgegenstand angeboten wird. Wird die für eine Eröffnung des Faches notwendige Anzahl nicht erreicht, ist ein Besuch des Wahlpflichtgegenstandes „Darstellende Geometrie“ an einer anderen Schule möglich.

Wichtige Termine für das Schuljahr 2023/24, d.h. für die Wahl der Wahlpflichtgegenstände des Schuljahres 2024/25

Informationsveranstaltung zu den Wahlpflichtgegenständen und zur Vorerhebung (Erhebung der Wünsche)

Am 9. Jänner 2024 am Nachmittag wird online in MS Teams eine Informationsveranstaltung zu den Wahlpflichtgegenständen für die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen und 6. Klasse stattfinden. Nach dieser wird es am 15. Jänner in den 5. und 6. Klassen eine KV-Stunde geben, in der alle Schülerinnen und Schüler ihre Wünsche abgeben. Dazu wird in dieser Stunde ein Vorerhebungsformular ausgefüllt.

Wahl der Wahlpflichtgegenstände

Nach dem Eingang aller Wünsche (Vorerhebung) werden die stattfindenden Wahlpflichtgegenstandskurse bekanntgegeben und es erfolgt die endgültige Wahl der Wahlpflichtgegenstände ab dem 2. Februar 2024. Dabei müssen die verbindlichen Anmeldungen zu den Wahlpflichtgegenständen für das Schuljahr 2024/25 bis spätestens 9. Februar 2024 (um 20:00 Uhr) abgegeben werden. Dies geschieht durch die Abgabe eines vollständig ausgefüllten Formulars für die verbindliche Wahl in eduvidual.

Ansprechperson

Mag.a Elena Triebl (TR)