Wahlpflichtgegenstände - allgemeine Informationen
Wahlpflichtgegenstände sind Pflichtgegenstände, die von den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Interessen und Neigungen für die 6. sowie 7. Klasse und im Hinblick auf die abzulegende Reifeprüfung gewählt werden. Dementsprechend ist Folgendes zu beachten: Wahlpflichtgegenstände müssen regelmäßig besucht werden. Ist es nicht möglich, die Leistung auf Grund von häufigen Fehlstunden zu beurteilen, muss im Herbst eine Nachtragsprüfung abgelegt werden. Es ist möglich, einen Wahlpflichtgegenstand negativ abzuschließen, was eventuell eine Wiederholungsprüfung zur Folge hat. Für Wahlpflichtgegenstände gilt ein eigener Lehrplan. Wahlpflichtgegenstände sind immer 2-stündig und werden als Doppelstunden gehalten. Mit der Ausnahme von „Darstellender Geometrie“ gibt es keine Schularbeiten im Wahlpflichtgegenstand.
Wichtige Fragen
Wie viele Stunden müssen belegt werden?
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Wahlpflichtgegenstände im Ausmaß von folgender Gesamtstundenanzahl (insgesamt von der 6. bis zur 8. Klasse) zu wählen und zu besuchen: Gymnasium (G) und Realgymnasium (RG): vier Wochenstunden
Wann kommt ein Wahlpflichtgegenstand zustande?
Über das Zustandekommen der Wahlpflichtgegenstände entscheidet die Anzahl der Nennungen bei der Vorerhebung.
Ausnahme: Der Wahlpflichtgegenstand „Darstellende Geometrie“ wird bereits ab 5 Schülerinnen und Schüler geführt, da es im Realgymnasium anstelle eines Pflichtgegenstandes als Wahlpflichtgegenstand angeboten wird. Wird die für eine Eröffnung des Faches notwendige Anzahl nicht erreicht, ist ein Besuch des Wahlpflichtgegenstandes „Darstellende Geometrie“ an einer anderen Schule möglich.
Wichtige Termine für das Schuljahr 2024/25, d.h. für die Wahl der Wahlpflichtgegenstände des Schuljahres 2025/26
Informationsveranstaltung zu den Wahlpflichtgegenständen und zur Vorerhebung (Erhebung der Wünsche)
Am 25. Februar 2025 am Nachmittag wird online in MS Teams eine Informationsveranstaltung zu den Wahlpflichtgegenständen für die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen und 6. Klasse stattfinden.
Wahl der Wahlpflichtgegenstände
Danach erfolgt ab dem 03. März 2025 die verbindliche Wahl. Dabei müssen die verbindlichen Anmeldungen zu den Wahlpflichtgegenständen für das Schuljahr 2025/26 bis spätestens 10. März 2025 (um 20:00 Uhr) abgegeben werden. Dies geschieht durch die Abgabe eines vollständig ausgefüllten Formulars für die verbindliche Wahl in Eduvidual.
Ansprechperson
Mag.a Elena Triebl (TR)