Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt eine Woche ab dem Montag nach dem Ende der Semesterferien im Sekretariat des BG/BRG Bruck an der Mur oder in der Direktion der Volksschule. Mitzubringende Dokumente für die 1. Klasse sind:

  • Original-Schulnachricht der 4. Klasse (Original-Semesterzeugnis)
  • Anmeldeformular
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (des Kindes oder – wenn nicht vorhanden – der Eltern) im Original
  • Meldezettel des Kindes
Download des Anmeldeformulares als Word 2000 Datei (23 kB)
Download des Anmeldeformulares als PDF-Datei (28 kB)

Die Aufnahme in die 1. Klasse setzt voraus, dass die vierte Schulstufe der Volksschule erfolgreich abgeschlossen wurde und die Beurteilung in Deutsch, Lesen sowie Mathematik für die vierte Schulstufe mit "Sehr gut" oder "Gut" erfolgte; die Beurteilung mit "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Schulkonferenz der Volksschule feststellt, dass der Schüler auf Grund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemein bildenden höheren Schule genügen wird. Aufnahmswerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben eine Aufnahmsprüfung in dem entsprechenden Gegenstand abzulegen.

Die Aufnahmsprüfung findet vor Ort in der letzten Schulwoche statt. Sie umfasst jeweils eine schriftliche und eine mündliche Prüfung in Deutsch und/oder Mathematik. Prüfungsstoff ist der Lehrstoff der 4. Schulstufe der Grundschule mit gehobenem Schwierigkeitsgrad (Freier Aufsatz, sinnerfassendes Lesen; Grund- und Textrechnungen).

Als ordentlicher Schüler wird aufgenommen, wer die gesetzlichen Aufnahmsvoraussetzungen erfüllt, die Unterrichtssprache ausreichend beherrscht und die gesundheitliche und körperliche Eignung besitzt. Liegen die Aufnahmsvoraussetzungen als ordentlicher Schüler nicht vor, weil die Unterrichtssprache nicht ausreichend beherrscht oder eine Einstufungsprüfung abgelegt werden muss, ist der schulpflichtige Schüler für die Dauer von höchstens 12 Monaten als außerordentlicher Schüler aufzunehmen. Eine Verlängerung um höchstens weitere 12 Monate ist möglich, wenn die Unterrichtssprache nicht ausreichend erlernt wurde.

Zu Schulanfang sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (des Kindes oder – wenn nicht vorhanden – der Eltern)
  • Sozialversicherungskarte


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