Bibliotheksordnung

  1. Grundsätzlich ist jedem Schüler und Lehrer des BG/BRG Bruck/Mur die Benützung der Zentralen Schulbibliothek möglich.
  2. Die Bibliotheksöffnungszeiten sind aus einem eigenen Plan ersichtlich.
  3. Zur Buchentlehnung benötigt man einen Entlehnausweis; für jenen trägt der Ausweisbesitzer die volle Verantwortung. Bei Zweitausstellung (nach Verlust) wird eine Gebühr von € 1.- eingehoben.
  4. Die Buchentlehnung ist kostenlos.
  5. Die Entlehndauer beträgt drei Wochen. Schüler der Unterstufe dürfen maximal drei, Schüler der Oberstufe maximal fünf Bücher auf einmal entlehnen bzw. entlehnt haben.
  6. Wird die Entlehnfrist überschritten, werden dem Entlehner vorerst keine weiteren Bücher ausgeborgt. Die Mahngebühr für ein nicht fristgerecht zurückgebrachtes Buch wird mit Cent 50.- pro Woche festgesetzt. Ist eine fristgerechte Buchrückgabe aus erklärlichen Gründen - etwa Feier- oder Schließtag, Krankheit etc.- nicht möglich, entfällt die Mahngebühr. Das eingehobene Geld wird der Schülerverwaltungskasse zur Verwaltung übertragen.
  7. Bücher können ausschließlich während der Öffnungszeiten entlehnt werden.
  8. Für verlorene oder beschädigte Bücher muss Schadenersatz geleistet werden
  9. Die Schulbibliothek ist als Arbeitsraum zu begreifen; ein entsprechendes Verhalten ist somit erwünscht
  10. Essen und Trinken kann in der Schulbibliothek aus begreiflichen Gründen nicht gestattet werden.
  11. Wollen Lehrer mit ihren Klassen die Bibliothek außerhalb der Bibliotheksöffnungszeiten benützen (in diesem Falle liegt die Dienstaufsichtspflicht bei ihnen), so mögen sie sich in einem eigenen Bibliotheksbenützungsplan vormerken bzw. eintragen. Es wird ersucht, darauf zu achten, dass die Bibliothek in einem annehmbaren Zustand wieder verlassen wird
  12. Den Anweisungen der Bibliotheksmitarbeiter ist Folge zu leisten, die Bibliotheksmitarbeiter sind auch berechtigt, Verweise auszusprechen. Gröbere Verstöße gegen die Bibliotheksordnung können mit einer zweiteiligen Abnahme des Entlehnausweises geahndet werden.